Erwerbsberechtigung (EWB)
EWB Informationen
Um erwerbspflichtige Gegenstände (Waffen, Schalldämpfer, Munition) bei uns zu kaufen, benötigen wir von Ihnen eine entsprechende Erwerbserlaubnis.
Übermitteln Sie uns somit bitte im Rahmen der Bestellung die folgenden Unterlagen:
– Kopie des Jagdscheins (falls vorhanden)
– Kopie der WBK (mit klarer Erkennung der beiden NWR-Ids (Personen & Erwerber) – beim Kauf einer Kurzwaffe (oder einer Selbstladebüchse beim Sportschützen) ebenfalls mit dem entsprechenden & gültigen Voreintrag (in der grünen WBK)
– Kopie des Personalausweises
– beim Erwerb von Munition reicht beim Jäger der Jagdschein (für LW Kaliber) bzw. für Kurzwaffen Munition ein entsprechender Munitionserwerbsschein (MES) oder der Eintrag in der WBK
Sollten Sie hierzu Fragen haben bitte kontaktieren Sie uns. Sollten uns im Rahmen Ihrer Bestellung noch notwendige Unterlagen fehlen, werden wir Sie umgehend kontaktieren.
Datenschutz: Uns ist der Schutz Ihrer Daten sehr wichtig! Wir werden niemals Daten von Ihnen an andere Personen oder Unternehmen weitergeben und diese ausschließlich im Rahmen der Bestellung bei uns, zur Abstimmung mit der Waffenbehörde bzw. der Erfassung im NWR verwenden.
Seit dem 01.09.2020 ist das neue Nationale Waffen Register in Kraft getreten.
Käufer von Waffen und Munition benötigen eine NWR-Personen- und eine NWR- Erwerbs-ID. Mehr Infos dazu: www.nwr-fl.de